Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Was ist die UG-ÖEL
Die UG-ÖEL im Landkreis Rosenheim besteht personell aus erfahrenen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Stephanskirchen (Kater Rosenheim Land 13/1) und Kolbermoor (Kater Rosenheim Land 13/2), die speziell auf das Management von Großschadensereignissen ausgebildet wurden.
Da die Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger erfolgt und das Personal aus ortsansässigen Feuerwehrlern besteht, hat die UG-ÖEL eine sehr kurze Ausrückzeit.
Wann wird die UG-ÖEL tätig
Die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) wird bei Einsätzen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf von der Integrierten Leitstelle (ILS) direkt in der Einsatzmittelkette mitalarmiert alternativ kann der örtliche Einsatzleiter die Einheit jederzeit nachfordern.
Auch im Fall einer Katastrophe bzw. einer koordinierungsbedürfdigen Großschadenslage die durch die Katastrophenschutzbehörde gemäß Art. 6 bzw. Art. 15 BayKSG festgestellt wird, kommt die UG-ÖEL zum Einsatz.
Leitung der UG-ÖEL Kolbermoor


Aufgaben der UG-ÖEL
Die UG-ÖEL unterstützt den Einsatzleiter nach dessen Weisungen
- Operative und taktische Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort
- Einrichten einer Einsatzleitung und Kennzeichnung ihres Standortes
- Unterstützen des Einsatzleiters bei der Einsatzorganisation
- Bereitstellen von Kommunikationsmitteln zur Einsatzabwicklung
- Bereitstellen von Hilfs- und Verbindungskräften
- Unterstützen des Einsatzleiters bei der Koordinierung der Einsatzkräfte
- Führen einer Lagekarte, des Einsatztagesbuches sowie der Kräfteübersicht
- Nachfordern zusätzlicher Einsatzkräfte auf Anweisung des Einsatzleiters
- Erledigung sonstiger vom Einsatzleiter erhaltener Aufträge
Zusätzliche Aufgaben im Katastrophenfall
- Erstinformation der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bzw. des Ansprechpartners der FüGK
- Herstellen einer Kommunikationsverbindung zu den Führungseinheiten
- Unterstützen des Örtlichen Einsatzleiters / der Örtlichen Einsatzleitung
- Bindeglied zwischen Fachdiensteinsatzleitern, ÖEL und FüGK
- Umfassende Unterrichtung der Katastrophenschutzbehörde über die Schadenslage und deren Entwicklung
Fahrzeug der UG-ÖEL Kolbermoor

Einsatzgebiet

Grüner Bereich => UG-ÖEL Stephanskirchen (Kater Rosenheim Land 13/1)
Roter Bereich => UG-ÖEL Kolbermoor (Kater Rosenheim Land 13/2)
Weitere Informationen
KFV-Rosenheim: kfv-rosenheim.de
FF Stephanskirchen: www.feuerwehr-stephanskirchen.de
Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG):
Der örtliche Einsatzleiter soll bei Katastrophen für die Katastrophenschutzbehörde am Schadensort im Rahmen des Auftrags und der Weisung der Führungsgruppe Katastrophenschutz den Einsatz vor Ort leiten und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.
Art. 15 Abs. 1 BayKSG:
Bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle kann die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen, soweit wegen des Ausmaßes des Schadensereignisses das geordnete Zusammenwirken am Einsatzort dadurch wesentlich erleichtert wird. Der ÖEL hat in diesem Fall jedoch keine Weisungsbefugnis über die Polizei.
Definition Katastrophe:
ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkende Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 Abs. 1 Bay. KSG)